Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten durch die Auftragserteilungen oder Annahme der Lieferung ohne erneute Bezugnahme für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung als anerkannt. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden dieser vertraglichen Regelung bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Ihre Geschäftsbedingungen können wir nicht akzeptieren, auch wenn ihnen nicht eigens widersprochen wird. Übernehmen wir zusätzlich Montagearbeiten, so gelten insoweit die besonderen Montagebedingungen.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, unsere Vertreter im Außendienst sind nicht zu bindenden Aussagen berechtigt, Prospekte oder allgemeine Informationen binden uns nicht. Die Annahme von Aufträgen erfolgt durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch Absenden der Ware. Alle Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, behalten wir uns auch nach der Auftragsbestätigung vor.
Abweichungen gegenüber der Bestellung gelten als von Ihnen genehmigt, falls Sie nicht unverzüglich widersprechen. Dies gilt insbesondere für technisch erforderliche und notwendige Konstruktions- oder Materialänderungen.Für die Toleranz gilt die Norm DIN 22102, Ersatzweise die Norm ISO 251.
3. Preise und Zahlungen
1) Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung, Fracht, Überführung, Versicherung, Zölle, Montagen und der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, die zu Selbstkosten verrechnet werden. Ohne besondere Anweisungen werden wir für Sie ein Speditionsunternehmen auswählen, ohne daß wir für diese die Haftung übernehmen, soweit uns nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Erfolgt die Lieferung erst später als vier Monate nach Vertragsabschluß, sind wir berechtigt, die Preise den veränderten Umständen anzupassen.
2) Die Ware ist laut den vereinbarten Bedingungen zu bezahlen. Im Falle des Zahlungsverzuges müssen Sie Zinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. bezahlen.
3) Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung gegen etwaige von uns bestrittene Gegenansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, Gegenforderungen sind rechtskräftig festgestellt.4) § 454 BGB ist abgedungen, es bleibt bei den gesetzlichen Rücktrittsrechten.
4. Lieferzeit und Versand
1) Eine Lieferfrist ist nur verbindlich, wenn sie als solche schriftlich bestätigt worden ist.
2) Eine Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der von Ihnen zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vereinbarten Anzahlungen.
3) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist. Sie verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung wie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Sphäre liegen, sobald solche Hindernisse auf die Fertigstellung oder Ablieferung der Ware Einfluß gehabt haben, insbesondere bei höherer Gewalt. Dies gilt auch, wenn uns Unterlieferanten nicht rechtzeitig beliefern. Verzögert sich die Lieferung so sehr, daß Ihnen die Abnahme der Ware auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht mehr zugemutet werden kann, sind sie unter Ausschluß weitergehender oder anderweitiger Ansprüche berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4) Sofern ihnen wegen einer Verzögerung, die infolge unseres Verschuldens entstanden ist, ein Schaden erwächst, sind sie unter Ausschluß weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede volle Woche der Entschädigung ½%, im Ganzen jedoch höchstens 5% vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann, es sei denn, uns trifft der berechtigte Vorwurf groben Verschuldens.
5) Wird der Versand aus einem Grund verzögert, den Sie zu vertreten haben, müssen Ihnen beginnend drei Wochen nach Anzeige der Versandbereitschaft die durch die Lagerung entstandenen Kosten in Höhe von ½ % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat berechnet werden. Hinzu kommen Zinsen für verspäteten Zahlungseingang in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. gemäß 3. Ziff.2.
6) Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung Ihrer Vertragspflichten voraus.
7) Der Verkäufer ist im zumutbaren Umfang zu Teilleistungen berechtigt.
8) Der Versand gekaufter Waren erfolgt stets auf Ihre Rechnung und Gefahr. Die Ware wird auf Ihren schriftlichen Wunsch hin auf Ihre Kosten versichert. Mängel, die durch den Transport entstehen, müssen Sie innerhalb von 24 Stunden gegenüber dem Transportunternehmer und uns gegenüber reklamieren.
5. Gefahr
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf Sie über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Dies gilt selbst dann, wenn wir die Versendungskosten oder die Anfuhr oder Aufstellung übernommen haben (also auch bei VOB- oder CIF- Lieferungen). Verzögert sich der Versand aus Gründen, die Sie zu vertreten haben (vgl. z. B. 4. Ziff.5), geht die Gefahr vom Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft auf Sie bindendend über. Auch in diesem Fall werden wir die Ware versichern lassen, wenn Sie dies schriftlich wünschen.
6. Eigentumsvorbehalt
1)Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aller uns gegen Sie zustehen gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor (Vorbehaltszahlung). Unsere Forderungen gehen durch Annahme in einen kontokorrentmäßigen Saldo und dessen Anerkennung nicht unter. Sie müssen die Vorbehaltsware ordnungsgemäß lagern und auf ihre Kosten ausreichend versichern.
2)Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware pfleglich zu behandeln und auf Verlangen von uns für die Dauer des Eigentumsvorbehalts ausrechend gegen Schäden zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung tritt der Besteller bereits jetzt an uns ab.
3) Sie dürfen den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Pfändungen sowie Beschlagnahmungen oder sonstige Verfügungen durch Dritte müssen Sie uns unverzüglich mitteilen.
7. Mängel
Mit Ausnahme der Fälle 9. Ziff. 3 haften wir unter Ausschluß weiterer Ansprüche für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, wie folgt:
1) Die Feststellung von Mängeln ist uns unverzüglich schriftlich zu melden. Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich und nach unserem billigen Ermessen unterliegender Wahl auszubessern oder neu zu liefern, die sich innerhalb von zwei Jahren (bei Mehrschichtbetrieben innerhalb von einem Jahr) seit Inbetriebnahme infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes –insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung- als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt herausstellen. Verzögern sich Versand, Aufstellung oder Inbetriebnahme ohne unser Verschulden, erlischt die Haftung spätestens drei Jahre nach Gefahrübergang. Für wesentliche Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegen unsere Lieferanten zustehen. Wir treten diese Ansprüche auf Wunsch an Sie ab. Im Falle der Leistungsunwilligkeit oder/und -unfähigkeit lebt unsere Haftung gegen Rückabtretung dieser Gewährleistungsansprüche wieder auf.
2) Ihr Recht, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in zwei Jahren, frühestens jedoch mit Ablauf der Gewährleistungspflicht.
3) Für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind, übernehmen wir keine Gewähr:Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch Sie oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, chemische, elektronische oder elektrische Einflüsse, sofern Sie diese nicht selbst vertreten haben, sowie Schäden, die infolge unterlassener Wartung entstanden sind.
4) Sie müssen uns zur Ausbesserung und Ersatzlieferung ausreichend Zeit und Gelegenheit geben. Anderenfalls sind wir von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung oder Sicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei Sie uns sofort verständigen müssen, oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels den Verzug sind, haben Sie ausnahmsweise das Recht den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
5) Von den durch Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir -soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt, die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Kosten für Aus-und Einbau sowie Kosten der Gestellung von Monteuren und Hilfskräften müssen von Ihnen getragen werden.
6) Für das Ersatzstück und die Ausbesserung beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr, sie läuft aber mindestens bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungspflicht für den Liefergegenstand. Die Frist für die Mängelhaftung an dem Liefergegenstand wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechungen verlängert.
7) Für durch etwa von Ihnen oder Dritten unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung vorgenomme Änderung der Instandsetzungsarbeiten entstehenden Schäden sind wir nicht haftbar und werden auch von der Mängelbeseitigung frei.
8) Soweit sich aus unseren AGB nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche Ihres Hauses -gleich aus welchem Rechtsgrund- ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden Ihres Hauses. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß den §§ 437 Nr. 3, 281 BGB geltend macht.
8. Haftung für Nebenpflichten
1) Auskünfte über Einsatz- und Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluß jeglicher Haftung für die gewünschten Ergebnisse.
2) Wenn durch unser Verschulden der gelieferte Gegenstand von Ihnen infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung, von vor oder nach Vertragsabschluß liegenden Vorschlägen oder Beratungen oder anderen vertraglichen Nebenpflichten -insbesondere Anleitungen für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes- nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche die Regelungen vorstehender und nachstehender Abschnitte (7. und 9.) entsprechend.
9. Sonstige Rechte des Bestellers und Rücktritt
1) Sie können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig nicht möglich ist. Dies gilt auch dann, wenn bei einer Bestellung gleichartiger Gegenstände die Ausführung eines Teils der Lieferung unmöglich wird und sie ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung einer Teillieferung haben. Ist dies nicht der Fall, so können Sie die Gegenleistung entsprechend mindern.2) Tritt die Unmöglichkeit während ihres Annahmeverzuges oder aufgrund eines anderen Verschuldens ein, so bleiben sie zur Gegenleistung verpflichtet.3) Sie haben ferner ein Rücktrittsrecht oder können die Vergütung herabgesetzt verlangen, wenn wi innerhalb einer uns gestellten angemessenen Nachfrist die Ausbesserung oder Ersatzlieferung bezüglich eines von uns zu vertretenden Mangels im Sinne dieser Lieferbedingungen durch unser Verschulden fruchtlos verstreichen lassen. Ihr Rücktrittsrecht bzw. Ihr Recht, die Vergütung herabgesetzt zu verlangen, besteht auch bei unmöglicher und unvermögender Ausbesserung oder Ersatzlieferung.4) Alle anderen Ihnen zustehenden weitergehenden Ansprüche, insbesondere auf Wandlung, Kündigung oder Minderung sowie auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, und zwar auch bei solchen Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
10. Unser Rücktrittsrecht
Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse im Sinne von Abschnitt 4 Ziffer 3, sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken und für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung wird der Vertrag angemessen angepaßt. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall können Sie wegen eines solchen Rücktritts keine Ersatzansprüche geltend machen. Wenn wir von dem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, müssen wir Ihnen dies unverzüglich mitteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit Ihnen eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart worden war.
11. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferung, Zahlung und Gewährleistung ist der Sitz unseres Unternehmens. Für sämtliche Streitigkeiten gilt der Gerichtsstand von unserem Geschäftssitz als vereinbart. Nur im nichtkaufmännischen Geschäftsverkehr ist mit Ausnahme im Scheck- und Wechselrecht der Gerichtsstand bei dem Gericht ihres Sitzes.
12. Anzuwendendes Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland